Gesetzlich Versicherte und Selbstzahler

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel leider keine Kosten einer Behandlung durch den Heilpraktiker. Eventuell besteht für Sie die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, welche einige Heilpraktikerleistungen übernimmt. Bitte informieren Sie sich hierzu entsprechend.

Für Selbstzahler entspricht mein Honorar - auch für Beratungsleistungen über Telefon, Zoom oder E-Mail – den allgemein üblichen Sätzen. Da sich das Honorar immer nach den für Ihre individuelle Behandlung notwendigen Anwendungen richtet, sind dazu vorab keine generellen Aussagen möglich. Nähere Auskunft dazu erteile ich Ihnen aber gern vorab telefonisch oder per E-Mail. KONTAKT

Private Krankenkassen und Beihilfeberechtigte

Private Kranken- und Zusatz-Versicherungen sowie Beihilfen erstatten eventuell die Leistungen eines Heilpraktikers.

Welche Leistungen erstattet werden und wie hoch genau Eigenanteil und die Erstattungshöhe sind, ist jedoch abhängig von Ihrer persönlichen versicherungsvertraglichen Vereinbarung. Grundsätzlich rechne ich für Sie nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab, sodass eine Kostenerstattung für Sie möglich ist. Die Gebührenordnung ist aus dem Jahr 1985 und seitdem, trotz gestiegener Kosten und Inflation, nicht angepasst worden. Daher arbeite ich in meiner Praxis mit Sätzen oberhalb des GeBüH-Rahmens und Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand. Dadurch wird mein Honorar eventuell nicht vollumfänglich von den Versicherungen übernommen. Das heißt, Sie bezahlen meine komplette Rechnung und bekommen Ihren vertraglich versicherten Anteil von Ihrer privaten Krankenkasse erstattet, der restliche Betrag stellt Ihren Eigenanteil dar.

​Bitte klären Sie die Kostenerstattung für Ihren persönlichen Fall mit Ihrer Versicherung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine aufwendigen Gutachten oder Kostenvoranschläge erstelle.

Gerne stehe ich Ihnen auch für Fragen zur Verfügung. KONTAKT

Termine

Vereinbarte Termine müssen bis 24 Stunden vor unserem Termin abgesagt werden. Somit geben Sie anderen Patienten die Möglichkeit einen Termin wahrzunehmen.

Wird der Termin kurzfristiger oder gar nicht abgesagt, beträgt mein Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Honorars.